Re: Nutzung einer Grenzwand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 September, 2007 um 23:47:14

Antwort auf: Re: Nutzung einer Grenzwand von Michael Ohl am 06 September, 2007 um 21:00:20:

: Vielen Dank für die Auskunft. Um das auf mein Beispiel anzuwenden: Kann dann eine äußere Fassedendämmung von beispielsweise 100 mm als Überbauuung gelten?

Eine Überbauung ist ALLES, was die Grenze überragt, also über die Grenze hinaus nicht mehr auf dem eigenen Grundstück liegt, z. B. eine Fassadendämmung mit 100 mm aber auch ein zusätzlicher Putz von 20 mm ... usw.



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