Re: Lärm


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Abgeschickt von Albert Quirlinger am 20 Mai, 2004 um 16:47:02:

Antwort auf: Geräuschbelästigung durch Metallbauer im Wohngebiet von A. Bükow am 18 Mai, 2004 um 14:48:59:

Tja während Neubaugebiete im Stadtrand reine Wohngebiete sind, haben Sie mit Ihrer Entscheidung in einem städtischen Mischgebiet zu wohnen praktisch die Einwilligung zu Lärm in Ihrer Nähe erteilt. Was genau baurechtlich gilt, das läßt sich nur durch Einsicht in den Bebauugsplan ermitteln. Geht man davon aus, dass der Betrieb dort legal betrieben wird, was wahrscheinlich ist, so darf dort trotzdem nicht unnötig Lärm gemacht werden. Zerbrochene Scheiben sind zu ersetzen. Wenn es richtig schlimm wird müssen Sie mal ein Lärmtagebuch führen, weil nur so lässt sich später eine Klage auf Unterlassung erfolgreich durchführen. Vorher würde ich aber Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt aufnehmen und auch andere Betroffene suchen, die notfalls als Zeugen taugen. Viel Spaß !



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