Abgeschickt von Nadie am 07 September, 2007 um 12:00:31:
Antwort auf: Grenzbebauung Carport / Zaun von Marcus am 06 September, 2007 um 21:58:51:
: Frage: ist tatsächlich der Dachüberstand die Grenzbebauung oder die zurückstehende Seitenwand des Carports / Schuppen..
Zum Nachbarrecht in Niedersachsen kann ich leider nichts sagen. Aber:
Habe ich das richtig verstanden: Sie wollen die Außenwand des Carports auf die Grundstücksgrenze setzen und damit den vorgesehenen Dachüberstand auf/über dem Grundstück Ihres Nachbarn bauen?
Hat er Ihnen das erlaubt? oder wollen Sie die Lufthoheit über Nachbars Grundstück einfach erobern?