Re: wegerecht


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Abgeschickt von Nadie am 07 September, 2007 um 12:05:01:

Antwort auf: wegerecht von Friederike Raab am 06 September, 2007 um 20:29:08:

Wenn ich so einen theoretischen Fall zu bearbeiten hätte, würde ich mir kurz überlegen, ob mich der Nachbar stört und was ich weiter mit ihm anfangen möchte.
Wenn ich zweimal nein sagen kann, würde ich nochmal kurz ins Grunbuch und ggf. ins Baulastervezeichnis schauen und dann das Grundstück an der Stelle schließen.
Gewohnheitsrechte außerhalb des Grundbuchs (oder des Baulastverzeichnisses) gibt es nicht.




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