Re: Grenzbebauung Carport / Zaun


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Abgeschickt von Marcus am 07 September, 2007 um 14:44:40

Antwort auf: Re: Grenzbebauung Carport / Zaun von Nadie am 07 September, 2007 um 12:00:31:

: : Frage: ist tatsächlich der Dachüberstand die Grenzbebauung oder die zurückstehende Seitenwand des Carports / Schuppen..

: Zum Nachbarrecht in Niedersachsen kann ich leider nichts sagen. Aber:
: Habe ich das richtig verstanden: Sie wollen die Außenwand des Carports auf die Grundstücksgrenze setzen und damit den vorgesehenen Dachüberstand auf/über dem Grundstück Ihres Nachbarn bauen?
: Hat er Ihnen das erlaubt? oder wollen Sie die Lufthoheit über Nachbars Grundstück einfach erobern?

NEIN NEIN! Ich möchte erstmal wissen wie das rechtlich ist wenn der Dachüberstand (also vielleicht max 10 cm bei unserem Carport) ist direkt auf der Grenze enden muss, dann bleibt demnach die Wand vom Abstellraum 10 cm vor der Grenze. Darf ich das überhaupt ? oder muss ich dann 1 Meter Abstand halten. Wenn es so dann ist. dann bleiben ca. 20 cm zwischen Wand Abstellraum und dem Nachbarzaun. Ich dachte die Bauordnung will gerade solche "totn Ecken" vermeiden. Auch weiss ich nicht wie der Zimmerer so aufbauen soll und wie ich durch den Maschendrahtzaun bzw. zwischen diesem und der Wand stehend (nochmal 20 cm!! ) streichen soll ! ?




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