Re: Grenzbebauung Carport / Zaun


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Abgeschickt von Eh_DD am 07 September, 2007 um 20:13:13:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung Carport / Zaun von Marcus am 07 September, 2007 um 14:44:40:

Hallo!

Also: Grenze ist Grenze und gilt auch für das Dach - also darf Dein Dach die Grenze nicht überschreiten, sonst wäre es ein "Überbau". Dies ergibt sich ganz einfach aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz - wenn Dein Nachbar nun genauso einen Schuppen bauen will, aber Dein Dach über seine Grenze ragt, kann er nicht genauso bauen...deshalb müsst ihr beide auch die Grenze akzeptieren.

Zum Aufbau und streichen darfst Du aber notfalls das Nachbargrundstück betreten, dafür gibt es das Leiter- und Hammerschlagrecht.

Als Tip: lieber etwas mehr Platz lassen - Nachbarschaftsstreitereien können sehr böse enden und den Nachbarn kann man sich nicht aussuchen. Grundsatz bei solchen Sachverhalten ist immer die Gleichbehandlung: was ich will, müsste der Nachbar auch bei mir dürfen...

Grüße!



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