Re: Abstandsbaulast


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Abgeschickt von ulli@entspannungsreich.de am 08 September, 2007 um 12:56:11:

Antwort auf: Re: Abstandsbaulast von Nadie am 07 September, 2007 um 11:50:08:

Vielen Dank, vorallem für den Link! Das trifft wirklich zu und mal sehen, wie es da weitergeht...
Wenn Interesse besteht, informiere ich gerne hier im Forum darüber!


: Öffentlich-rechtlich klingt das nicht gut. Zivilrechtlich nach einem offenbar beliebten Bauträgertrick mit ahnungslosen Bauherrn. Da hilft m.E. nur die kompetente Prüfung des Kaufvertrages. Ein paar Zusatzinformationen s. Link
: : Hallo,
: : wir haben im Juli 2005 ein Reihenheuas schlüsselfertig gekauft. Nach der Übernahme wollten wir aufgrund des abschüssigen Grundstücks eine Mauer erstellen lassen. Als wir im Bauamt der Stadtverwaltung nach der zulässeigen Höhe u.s.w.fragten, erführen wir, dass auf dem Grundstück eine sog. Abstandsbaulast besteht. Wir sind sehr verwundert, dass uns dies nicht im Kaufvertrag mitgeteilt wurde (dort steht sogar "Freiheit des Vertragsgegenstandes von öffentlichen Lasten). Wer kann mir weiterhelfen?
: : Ein Gutachter hat eine deutliche Wertminderung errechnet und wir fragen uns nun, was wir tun sollen, da im Süden (ursprünglicher Blick bis fast Stuttgart)ein 4-geschossiges Haus gebaut werden soll.
: : Ich bin über jegliche Meinung und Äußerung dankbar und freue mich auf Antworten und Tipps!
: : Viele Grüße
: : Ulli Meinrich





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