Abgeschickt von Klaus Feller am 08 September, 2007 um 17:45:25
Antwort auf: bebauungsplan (A) von Henz,Daniel am 08 September, 2007 um 16:36:35:
Hallo,
es kommt nicht darauf an was für ein Buchstabe darin steht, sondern was sich hinter dem Buchstaben verbirgt. Hierzu gibt es zu jedem Bebauungsplan eine Textliche Festsetzung, die dann unter A alles eigentlich beinhalten muß; ob Gebäude überhaupt wieder gestellt werden dürfen und welche - Wohngebäude, Nutzgebäude Gewerbe oder sonstiges.
Am besten beim zuständigen Bauamt (Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung nachfragen.
Viel Erfolg
Klaus Feller
: gibt es eine möglichkeit das ich auf dem gelände meines grossvaters das im bebauungsplan mit A gekennzeichnet ist ein haus zu bauen? es standen dort früher gewächshäuser,desweiteren steht auf dem gelände eine alte scheune!
: vielleicht kann mir jemand weiterhelfen,
: vielen dank im vorraus
: Mfg daniel henz