Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 September, 2007 um 21:08:30
Antwort auf: Niedrige Deckenhöhe- eine Strafsache?? von rabro am 09 September, 2007 um 20:44:36:
: Ich habe mal eine Frage an die Experten: In unserem Haus ist eine Wohnung nicht als solche genehmigt, aber von der Vermieterin seit ca. 40 Jahren fleissig vermietet und auch Steuern bezahlt worden. Baurechtlich ist diese Dachgeschosswohnung mit einer Dechenhöhe von ca. 2,00m aber nicht genehmigt. Mich würde interessiern, welche Strafe dies nachsichziehen kann ( Wir beabsichtigen dieses Haus zu kaufen und wollen uns vorher absichern) Freue mich über jede Antwort
: Mfg rabro
Siehe:
http://nrw-baurecht.de/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html
und
http://nrw-baurecht.de/schwarzbauten-was-macht-die-behoerde-t168.html