Abgeschickt von Ralph am 10 September, 2007 um 09:30:42
Herr A hat sich in der Nähe von Dresden ein Grundstück mit einem kleinen Häuschen gekauft. Das Häuschen ist für Herrn A's Familie zu klein. Deshalb beschließt Herr A das Häuschen bis auf den Keller abzureißen oder vielleicht sogar inklusive eines Teils des Kellers. Ein Freund macht Herrn A darauf aufmerksam, dass, wenn zu viel abgerissen wird, kein Um-/Ausbau mehr vorliegen könnte, sondern ein Neubau.
Frage: Gibt es eine Rechtssprechung oder eine Verordnung die besagt, wieviel Altsubstanz mindestens erhalten bleiben muss, damit noch ein Um-/Ausbau vorliegt?