Abgeschickt von Stefan am 21 Mai, 2004 um 14:59:17:
Antwort auf: Kneipenbetrieb im Wohngebiet von Katja am 15 Mai, 2004 um 18:19:59:
Zuerst müssen Sie mal beim Bauamt nachfragen, was der Bebauungsplan für Ihr Gebiet vorsieht. Dann kann man überlegen, ob man dem Nachbar nicht eine Einstweilige Verfügung serviert.