Grenzbebauung


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Abgeschickt von Daniela Zintel am 11 September, 2007 um 11:20:43

Guten Tag,
wir sind an einem Haus (Eckgrundstück) interessiert, dessen Garten leider größtenteils davor liegt. Hinter dem Haus bzw. der Terrasse sind es vielleicht 4-5 Meter bis zur Grenze des nächsten Grundstücks. Momentan sieht man dort ohne Zaun oder sonstige Abtrennung ein riesiges Grundstück, da es ebenfalls im Besitz der Erben ist.
Um dieses Grundstück hinzuzukaufen und zu verhindern, dass man uns vor die Nase baut, reicht das veranschlagte Budget leider nicht.
Nun meine Frage: Sollte dieses Baugrundstück, das ca. vier Meter hinter unserer Terrasse beginnt, verkauft und bebaut werden, darf man dann tatsächlich bis 3 Meter an die Grenze bauen, obwohl es uns das Sonnenlicht und die Privatsphäre auf der Terrasse nehmen würde?
Vielen Dank im Voraus.
Mfg. Daniela Zintel



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