Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 September, 2007 um 14:51:44

Antwort auf: Grenzbebauung von Daniela Zintel am 11 September, 2007 um 11:20:43:

: Guten Tag,
: wir sind an einem Haus (Eckgrundstück) interessiert, dessen Garten leider größtenteils davor liegt. Hinter dem Haus bzw. der Terrasse sind es vielleicht 4-5 Meter bis zur Grenze des nächsten Grundstücks. Momentan sieht man dort ohne Zaun oder sonstige Abtrennung ein riesiges Grundstück, da es ebenfalls im Besitz der Erben ist.
: Um dieses Grundstück hinzuzukaufen und zu verhindern, dass man uns vor die Nase baut, reicht das veranschlagte Budget leider nicht.
: Nun meine Frage: Sollte dieses Baugrundstück, das ca. vier Meter hinter unserer Terrasse beginnt, verkauft und bebaut werden, darf man dann tatsächlich bis 3 Meter an die Grenze bauen, obwohl es uns das Sonnenlicht und die Privatsphäre auf der Terrasse nehmen würde?
: Vielen Dank im Voraus.
: Mfg. Daniela Zintel

In NRW müssten Sie wohl damit rechnen, dass eine solche Bebauung möglich ist, vorausgesetzt es handelt sich bei dem Grundstück überhaupt um eine bebaubare Fläche. Grundsätzlich hilft die Rückfrage beim örtlichen Bauamt und das Lesen der jeweiligen Bauordnung, insbesondere die Aussagen zu Abstand(s)flächen.

Generell sollten vor einem Hauskauf die vorhandenen Unterlagen fachlich geprüft werden. Die Baugenehmigung(en) sollten durch den Verkäufer vorgelegt werden können und mit dem Bestand abgeglichen werden. Gibt es irgendwelche Zusagen oder Zustimmungen zu Nachbargrundstücken? ... usw.



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