Doppelhaus - Eine Trinkwasserleitung


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Abgeschickt von XYZ am 13 September, 2007 um 08:33:37:

Familie B wohnt in der rechten Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1949 in Hamburg. Familie A wohnt in der linken Doppelhaushälfte und ist bei dem Wasserwerken als Kunde gemeldet. Familie B liest einmal im Jahr ihre "interne" Wasseruhr ab und gibt den Zählerstand an Familie A. Diese liest den Zähler der Wasserwerke ab und errechnet daraus die von B zu tragenden anteiligen Wasserkosten. B zahlt an A (incl. halber Grundbetrag). A zahlt die Gesamtrechnung an die Wasserwerke.

Kann A darauf bestehen, das B sich eine eigene Wasserleitung legen lässt?
Kann A auf eine Erneuerung des alten Wasserzählers bestehen?
Wer trägt die Kosten für einen neuen Zähler oder gar eine Wasserleitung?
Kann A einfach das Wasser abstellen?





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