Nachträgliche Geldeinforderung vom Elektriker


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Abgeschickt von Gregor am 14 September, 2007 um 09:03:57

Hallo zusammen,

Darf der Elektriker die Kosten für einen größer dimensionierten Sicherungs-/Zählerschrank auf den Bauherren abwälzen, wenn die Hausbaufirma im Schlüsselfertig-Hausbauvertrag lediglich den Mehraufwand bei elektrischen Anschlussarbeiten an den Bauherren weitergibt, während der Sicherungskasten im Vertrag so beschrieben wird, dass er auch für den Einbau von Wärmepumpen als ausreichend dimensioniert zu verstehen ist ("Platz für zusätzlichen Zähler für Wärmepumpe ist vorhanden")?

Danke für Eure raschen Antworten



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