Re: Unbebautes Grundstück


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Abgeschickt von Nadie am 14 September, 2007 um 12:19:14:

Antwort auf: Unbebautes Grundstück von Wolfgang Spies am 14 September, 2007 um 10:18:27:

Da greift der kürzeste Satz des Grundgesetzes, Art. 14 Abs. 2 S.1 GG: Eigentum verpflichtet.

N.
: Hallo,

: muss ein unbebautes Grundstück zwischen zwei Wohnhäusern regelmäßig vom Besitzer gepflegt werden? Muss er die wild wachsenden Bäume/Sträucher entfernen?
: Kann man ihn diesbezüglich zur Verantwortung ziehen?

: Vielen Dank!




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