Abgeschickt von Nadie am 14 September, 2007 um 12:19:14:
Antwort auf: Unbebautes Grundstück von Wolfgang Spies am 14 September, 2007 um 10:18:27:
Da greift der kürzeste Satz des Grundgesetzes, Art. 14 Abs. 2 S.1 GG: Eigentum verpflichtet.
N.
: Hallo,
: muss ein unbebautes Grundstück zwischen zwei Wohnhäusern regelmäßig vom Besitzer gepflegt werden? Muss er die wild wachsenden Bäume/Sträucher entfernen?
: Kann man ihn diesbezüglich zur Verantwortung ziehen?
: Vielen Dank!