Re: Aufbringen Wärmedämmung auf einer Grenzwand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Nadie am 14 September, 2007 um 23:14:01:

Antwort auf: Aufbringen Wärmedämmung auf einer Grenzwand von Ingo am 13 September, 2007 um 13:21:15:

Eigentum und Eigentumswechsel an Grundstücken müssen immer notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.
Einfach so kaufen wie den Liter Milch geht also nicht. Ist auch für den Nachbar ziemlich kompliziert - da kann es gut sein, dass er Ihnen aus dem Boot springt.
Das Maß an Rechtssicherheit, dass man anstelle von dinglichen Rechten wie dem Eigentum erreichen kann, ist dann immer deutlich schwächer - aber nicht unbedingt zuwenig.
Wenn es erst einmal eine Weile einverständlich hängt, kann auch der Nachbar nicht mehr einfach so die Beseitigung verlangen. Außer vielleicht, wenn er selbst anbauen will.
Wie groß ist denn Ihr möglicher Verlust?

: Unser Haus hat zu einem Nachbar eine Grenzwand, das heißt, die Wand steht direkt an der Grundstücksgrenze (Abstand=0cm). Wir würden außen gerne einen Wärmeschutz aufbringen, der dann ins Nachbargrundstück ragen würde.
: In wieweit reicht eine Einwilligung des Besitzers aus, um auch in Zukunft Rechtssicherheit zu haben?
: Muß ein eventueller Kauf der Fläche, die die Wärmedämmung in Anspruch nimmt, im Grundbuch eingetragen werden?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]