Re: Aufmass Verputzen und Fensterflächen


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Abgeschickt von Markus Kleinknecht am 22 Mai, 2004 um 16:43:24

Antwort auf: Aufmass Verputzen und Fensterflächen von Stefan am 07 Mai, 2004 um 17:40:13:

Fenster größer als 2,5 m² werden beim Aufmaß von der Fläche abgezogen. Allerdings muss hier dann die Fensterleibung vergütet werden (was für den Kunden in der Regel teuerer wird als die ganze Fläche zu bezahlen!!)
Nachzulesen in der VOB (verdingungsordung für bauleistungen)
gibts auch als schönes Bildband: VOB im Hochbau. Dort steht genau beschrieben, wie die Handwerker abrechnen dürfen.


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