Abgeschickt von Pommerening am 15 September, 2007 um 10:09:13
Bei der Einmessung des zu bauenden Einfamilienhauses wurde vom Bautäger eine falsche Einmessung vorgenommen ( der Keller ist bereits fertig gestellt). Das Haus sollte 40 cm über der Straße liegen. Tatsächlich liegt es jetzt ca. 10-15 cm unter dem zukünftigen Straßenniveau. Welche Schadenersatzansprüche könnte man ggfl. geltend machen ?