Re: Schwenkarm eines Baukrans


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Abgeschickt von R.Hülsmann am 15 September, 2007 um 13:54:04

Antwort auf: Re: Schwenkarm eines Baukrans von Norbert am 01 Oktober, 2006 um 21:39:23:

: Vor einem Jahr begann neben unserem Haus ein Neubau, ein Mehrfamilienhaus. Bis die Mieter oder Eigentümer einziehen, wird sicher noch ein halbes Jahr vergehen. Dann werden dort weitere private Arbeiten erledigt werden. Bis das alles passiert ist, sind mindestens 2 Jahre vergangen. In dieser Zeit hat mehrmals ein Kran - ca. 7 m entfernt - auf dem Baugelände gestanden. Zu mind. 40% dieser Zeit stand der Ausleger (meist über Nacht mit irgendwelchen Baugeräten behängt) direkt über unserem Dach. Abgesehen von anderen Belästigungen (Satellitenempfang zeitweise gar nicht möglich, Beschmutzungen unserer Hausfassade, ständiges Gehupe des Kranführers, Dixi vor der Küche, trotz Dixi an jeder Stelle sich erleichternde Bauarbeiter etc., etc.), ist dieser Ausleger über dem Dach ein sehr mulmiges Gefühl. Ärgerlich ist diese Angelegenheit vor allem deshalb, weil auf der anderen Seite des Grundstücks/Hauses dieser Baukran ohne Belästigung von Nachbarn hätte aufgestellt werden können). Insofern sollte jeder neue Bauherr auch die Situation und Gefühle der schon dort wohnenden Nachbarn verstehen.

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: : Man kann sich auch anstellen. Das erste , was man sich als Bauherr wünscht sind solche Nachbarn.

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: : : : Nachdem gestern in Hamburg bei einem Sturm drei Baukräne umgestürzt sind und 2 Menschen in den Tod gerissen haben, habe ich Angst, dass der Schwenkarm eines Baukrans, der bei Wind auch über unserem Grundstück schwebt, ebenfalls bei Sturmböen umkippt. Ist das Aufstellen eines Baukrans in so unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück zulässig? Der Baukran steht seit 2 Tagen auf dem Baugrundstück während dessen der Bau noch nicht begonnen hat und auch nicht ersichtlich ist, wann damit begonnen wird bzw. wer überhaupt Bauherr ist. Außerdem ist der Kran zwar umzäunt, aber nicht beleuchtet.

: : : Das Eindringen des Schwenkarms eines Baukrans in den Luftraum des Nachbargrundstücks beeinträchtigt den betroffenen Nachbarn in seinen Besitzrechten und begründet einen Unterlassungsanspruch siehe im Web:
: : : http://www.vdw-online.de/htm/public/info/i7-99/s8.htm




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