Abgeschickt von Lore am 17 September, 2007 um 10:37:38
Hallo zusammen,
Ich habe im Nov. 2004 Feuchtigkeitsschäden an meinem Haus durch eine Horizontal-Kapillarwassersperre im
Bohrlochverfahren anbringen lassen.
Auf der Rechnung steht: Material-Gewährleistung 5 Jahre Ausführung nach VOB.
Was heißt das für mich? Die Wände sind nämlich wieder feucht.