Sanierung von Feuchtigkeitsschäden


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Abgeschickt von Lore am 17 September, 2007 um 10:37:38

Hallo zusammen,

Ich habe im Nov. 2004 Feuchtigkeitsschäden an meinem Haus durch eine Horizontal-Kapillarwassersperre im
Bohrlochverfahren anbringen lassen.
Auf der Rechnung steht: Material-Gewährleistung 5 Jahre Ausführung nach VOB.
Was heißt das für mich? Die Wände sind nämlich wieder feucht.





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