[NRW] Zaunhöhe bei abfallendem Grundstück?


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Abgeschickt von Wolfgang Küting am 17 September, 2007 um 15:39:33:

In den 50er-Jahren wurde eine kleine Ecke unseres Grundstücks veräußert und bis letztes Jahr waren dort Garagen unter gebracht. Die wurden jetzt abgerissen und ein Wohnhaus errichtet.

Bisher wurde unser Grundstück in der Ecke durch ein Garagengebäude "eingefriedet". Das ist jetzt abgerissen. Unser Grundstück liegt aber gegenüber der Nachbarecke ca. 1,60m höher als die Nachbarecke und zwar direkt!
Man fällt also quasi aus 1,60m Höhe direkt ins Nachbargrundstück.
Ich habe aus unserem Grundstück auf max. 5m direkten Blick auf eine Carport-Terrasse und direkt ins Nachbarhaus.

Darf ich also an meiner Grundstücksgrenze einen Pallisadenzaun errichten und wenn ja wie hoch?

Es handelt sich um NRW, innerstädtisch (Stadtmitte).



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