Re: Mit einer Wohnutzung überbautes Nebengebäude, GFZ?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 September, 2007 um 23:00:55

Antwort auf: Mit einer Wohnutzung überbautes Nebengebäude, GFZ? von Markus Stimpfle am 18 September, 2007 um 16:57:28:

: An ein Hauptgebäude wird eine Nebenanlage (z.B Garage) angebaut Diese ist zusätzlich mit Wohnnutzung überbaut. Zählt das Nebengebäude zur Hauptnutzung bzw. wird voll zur GFZ gerechnet?

: Vielen Dank für Eure Antwort


Auf die Schnelle
... ein mit einer Hauptnutzung überbautes Nebengebäude genießt bauordnungsrechtlich nicht mehr die Privelegierungen des ursprünglichen Nebengebäudes. Daher würde ich dafür sprechen, es voll in die GFZ einzubeziehen.
Vielleicht gibt es aber noch anderslautende Urteile ...



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