Re: Fluchtweg / Abgeschlossene Haustür und Brandgefahr


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Abgeschickt von Nadie am 21 September, 2007 um 20:06:06:

Antwort auf: Fluchtweg / Abgeschlossene Haustür und Brandgefahr von Ralf am 20 September, 2007 um 12:14:42:

Das hatten wir hier schon einmal in ähnlicher Form:
http://www.baurecht.de/forum/messages/7153.html
: In unserem Miethaus (Berliner Altbau) haben wir eine Haustür, die von außen einen Knauf "gegen Fremde" hat. Trotzdem wird abends spätestens ab 20:00 die Haustür abgeschlossen. Wenn ich im Brandfall durch das verqualmte Treppenhaus aus dem 4ten Stock ohne meinen Schlüsselbund nach unten renne, um dort von der abgeschlossenen Haustür gebremst zu werden, habe ich ein ernstes Problem.
: Muß nicht aus Brandschutzgründen die Haustür entweder offen bleiben, oder eine ohne Schlüssel zu öffnende "Paniksperre" haben ? Kann ggf. durch eine "Hausordnung" das Gegenteil wirksam geregelt werden, oder wäre dann die Hausordnung wegen Vertoßes gegen das "Brandschutzrecht" unwirksam?





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