anliegerkosten bei pachtgrundstück


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Abgeschickt von peter wendt am 21 September, 2007 um 23:22:45

ich wohne in einem reihenhaus auf einem pachtgrundstück.
das grundstück grenzt an vorder- und rückseite jeweils an schmale gehwege.

die gemeinde will die asphaltierten gehwege an der 30 m entfernten straße mit pflastersteinen erneuern, obwohl diese größtenteils noch in einem sehr guten zustand sind.
lediglich die zufahrten zu privaten garagen sind erheblich beschädigt.

1) darf der gehweg zu lasten der anlieger erneuert werden, obwohl er noch in gutem zustand ist?

2) bin ich anlieger, obwohl mein haus gar nicht an desagter straße liegt?

3) ist der grundstückseigentümer oder der pächter für derartige anliegerkosten heranzuziehen?

danke für ihre unterstützung und viele grüße

p. wendt




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