Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 September, 2007 um 09:39:07
Antwort auf: Grenzabstand einer Privatstraße von Waltraud Ohlemotz am 21 September, 2007 um 18:16:18:
: Hallo,
: kann die zur Erschließung und Bebauung einer im rückwärtigen Teil eines Wohngrundstücks liegenden Baumwiese notwendige Privatstraße ohne Einhaltung eines Grenzabstandes entlang des unbeteiligten bebauten Nachbargrundstückes gebaut werden?
: Welcher Grenzabstand ist eventuell einzuhalten?
: Vielen Dank im voraus.
: Waltraud Ohlemotz
Ich vermute mal, dass nicht die Privatstraße sondern das unbeteiligte (nicht begünstigte) Grundstück bebaut werden soll.
(in NRW) Die Privatstraße gilt nicht als "öffentliche" Verkehrsfläche und kann daher nicht ohne Zustimmung der Eigentümer bzw. Baulasteintrag zum Nachweis der Abstand(s)flächen genutzt werden.