Re: Grenzabstand einer Privatstraße


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Abgeschickt von Waltraud Ohlemotz am 22 September, 2007 um 12:06:31

Antwort auf: Re: Grenzabstand einer Privatstraße von Dirk Baumeister am 22 September, 2007 um 09:39:07:

: : Hallo,

: : kann die zur Erschließung und Bebauung einer im rückwärtigen Teil eines Wohngrundstücks liegenden Baumwiese notwendige Privatstraße ohne Einhaltung eines Grenzabstandes entlang des unbeteiligten bebauten Nachbargrundstückes gebaut werden?
: : Welcher Grenzabstand ist eventuell einzuhalten?

: : Vielen Dank im voraus.
: : Waltraud Ohlemotz

: Ich vermute mal, dass nicht die Privatstraße sondern das unbeteiligte (nicht begünstigte) Grundstück bebaut werden soll.
: (in NRW) Die Privatstraße gilt nicht als "öffentliche" Verkehrsfläche und kann daher nicht ohne Zustimmung der Eigentümer bzw. Baulasteintrag zum Nachweis der Abstand(s)flächen genutzt werden.

Danke, für Ihre Antwort.
Es handelt sich um die Einhaltung des Grenzabstandes zum unbeteiligten Grundstück.
Dieses Grundstück ist bereits bebaut und eine Garage steht auf der Grenze.
Die Privatstraße soll zur Erschließung einer Baumwiese entlang der Grenze des unbeteiligten Grundstücks und entlang der Garage gebaut werden.
Die Einwilligung des unbeteiligten Grundstückseigentümers liegt nicht vor.
Für das begünstigte Grundstück wird eine private Baulandumlegung durchgeführt und ein Bebauungsplan "Innenentwicklung" aufgestellt.
Die Straße soll später in den Besitz der Gemeinde übertragen und damit öffentlich werden.
Die Grundstücke liegen in Baden-Württemberg.

Danke für weitere Antworten.
Waltraud Ohlemotz




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