Re: Grenzabstand einer Privatstraße


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 September, 2007 um 21:38:58

Antwort auf: Re: Grenzabstand einer Privatstraße von Waltraud Ohlemotz am 22 September, 2007 um 12:06:31:

: Danke, für Ihre Antwort.
: Es handelt sich um die Einhaltung des Grenzabstandes zum unbeteiligten Grundstück.
: Dieses Grundstück ist bereits bebaut und eine Garage steht auf der Grenze.
: Die Privatstraße soll zur Erschließung einer Baumwiese entlang der Grenze des unbeteiligten Grundstücks und entlang der Garage gebaut werden.
: Die Einwilligung des unbeteiligten Grundstückseigentümers liegt nicht vor.
: Für das begünstigte Grundstück wird eine private Baulandumlegung durchgeführt und ein Bebauungsplan "Innenentwicklung" aufgestellt.
: Die Straße soll später in den Besitz der Gemeinde übertragen und damit öffentlich werden.
: Die Grundstücke liegen in Baden-Württemberg.

: Danke für weitere Antworten.
: Waltraud Ohlemotz

... das klingt schon etwas komplexer. Ohne Pläne wird man da nichts konkretes zu sagen können. Eine im Bebauungsplan als öffentliche Erschließung festgelegte Straße kann natürlich zum Nachweis der Abstandflächen genutzt werden. Eine Teilung von Grundstücken ist nur in einer den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Form möglich. Im Rahmen einer Bebauungsplanaufstellung gibt es die Möglichkeit Anregungen und Bedenken anzumelden, die im Verfahren auch abgewogen werden müssen.



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