Abgeschickt von I.Beier am 23 September, 2007 um 16:04:08
Wir haben einen Bauleistungsvertrag mit Festpreis.
Gründung auf Streifenfundament und Bodenplatte nach 18195-4. Dem Bauträger ist das Baugebiet bekannt. Nun beabsichtigt er nach Vorlage des Bodengutachtens eine Mehrpreisforderung für Bodenplatte und Abdichtung nach 18195-6.
Ist dies gerechtfertigt, da wir einen Festpreis haben?