Re: Baulast eintragen für Dachterrasse??


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Abgeschickt von Nadie am 23 September, 2007 um 21:29:28:

Antwort auf: Baulast eintragen für Dachterrasse?? von C.Werner am 23 September, 2007 um 14:43:20:

Das Verfahren werden Sie dort sicher auch erfahren. Sinngemäß übernimmt der Nachbar damit die Grenzabstände, die Sie eigentlich auf Ihrem eigenen Grundstück einhalten müßten, auf sein Grundstück und verpflichtet sich diese dauerhaft freizuhalten. Wenn er selbst mal in der Nähe bauen sollte, darf er die eingetragenen Flächen auch nicht mit seinen eigenen Abstandflächen überdecken.
Mehr dazu:
http://nrw-baurecht.de/nachbarzustimmung-(nachbarliche-zustimmung)-im-baurecht-t144.html (die Zustimmung ist das "weichere" Institut. Und Link s.u.
: Hallo zusammen,

: ich möchte gerne eine Dachterrasse errichten, die direkt an das Nachbargrundstück grenzt.
: Im Bauamt sagte man mir der Nachbar müsste eine Baulast eintragen.
: Meine Frage ist:
: Wie funktioniert das, was muss er oder ich unternehmen?

: Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!





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