Re: Zaunhöhe Einfriedung


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Abgeschickt von Martina am 24 September, 2007 um 16:49:10:

Antwort auf: Re: Zaunhöhe Einfriedung von Michael am 23 September, 2007 um 08:43:53:

Sorry, aber das sehen Sie total falsch. Mein Ehemann und ich sind angezeigt worden, weil wir lediglich einer Einfriedung zugestimmt haben, wie Sie im Bebauungsplan unserer Stadt und zudem noch im Nachbarschaftsrecht geregelt ist. Dieser Zaun wurde OHNE vorherige Absprache in einer Nacht und Nebelaktion aufgestellt. Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und haben uns erst dann beschwert, da es sich zudem noch um einen Sicherheitszaun handelt und auch nicht, wie es vorgeschrieben ist, um einen verzinkten Drahtzaun. Nachdem wir uns geweigert haben, diesen so zu akzeptieran, wurden WIR angezeigt...
Mittlerweile ist aber sowieso alles ganz anders, denn nun hat sich die Stadt eingeschaltet (Dank "Unsere Stadt soll schöner werden") und der Nachbar muss den Zaun komplett entfernen, da für unser neues Wohngebiet lediglich eine "ortsübliche Einfriedung in Form einer 80 cm hohen Grünbepflanzung" erlaubt ist.





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