Sanitäranschluss für Gartenhütte


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Abgeschickt von Ruschke Erich am 24 September, 2007 um 21:00:22

laut 2 Jahre altem Bebauungsplan in Darmstadt-Hessen darf ich eine Gartenhütte aus Holz mit 30m3 Volumen ohne Baugenehmigung errichten (laut von Bebauungsplan von 2005 Gartenland).
Ein Anschluss an den Abwasserkanal wäre ohne Probleme möglich,da die benachbarten Wohngrundstücke direkt angrenzen bzw. auf der anderen Strassenseite liegen und das Tiefbauamt keine Probleme sieht.
Das von mir befragte Stadtplanungsamt teilte mir mit,dass ein möglicher Bauantrag für eine 30m3 große Gartenhütte mit Abwasseranschluss für ein WC in der Gartenhütte nicht genehmigt würde,weil nicht gewünscht.Der Bebauungsplan von 2005 definiert die Gartenhütte lediglich mit der Größe 30m3 und dem Material Holz.Gibt es in Hessen-Darmstadt baurechtliche Definitionen für Gartenhütten ,die eine klare Formulierung derselben im Bebauungsplan unnötig machen und ein WC ausschließen? Oder habe ich eine Chance mit dem Bauantrag auf eine WC-Entwässerung in der Gartenhütte ggf. mittels Rechtsstreit? Anders als beim Gatrenland mit Gartenhütten genehmigt der Bebauungsplan bei Streuobstwiesen nur Schutzhütten von 6m3 Größe.Vielen Dank Erich Ruschke



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