Re: Bebauungsplan


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Abgeschickt von Martin am 25 September, 2007 um 13:59:08:

Antwort auf: Bebauungsplan von txica am 24 September, 2007 um 08:00:21:

Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder, es liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans gem. § 31 Abs. 2 BauGB vor (wovon ich nicht ausgehe, da die Grundkonzeption des Plans unterhöhlt werden würde), oder die Gemeinde ändert den B-Plan.


: Eine Gemeinde in Ba-Wü erschließt ein Neubaugebiet und erstellt dazu einen Bebauungsplan, der als Bebauung Einzelhäuser mit 2 Wohneinheiten zulässt.
: Ein Bauträger erstellt auf einem der Grundstücke zwei Wohnungen, die nebeneinander -also wie Doppelhäuser- liegen. Einer der zukünftigen Wohnungsinhaber möchte nun in seine "Wohnung" noch eine Einliegerwohnung einbauen. Dies würde dem Bebaungsplan entgegenstehen, da es sich um ein Grundstück handelt und dies dann srei Wohnungen wären.
: Bei einer Teilung des Grundstückes wären die Wohnungen zu Doppelhäusern mutiert. Aber auch dies würde dem Bebauungsplan entgegenstehen, da ja nur Einzelhäuser vorgesehen sind.
: Kann die Gemeinde diese Einliegerwohnung trotzdem genehmigen?





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