Re: Carport /Schuppen im Außenbereich ohne Genehmigung


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Abgeschickt von Peter am 25 September, 2007 um 15:40:00

Antwort auf: Carport /Schuppen im Außenbereich ohne Genehmigung von Nicole am 22 Januar, 2007 um 23:43:30:

: Hallo zusammen, wir haben kürzlich im Außenbereich zwei Carports (jeweils 3x5 m; in L-Form aneinander gestellt) errichtet. Ein Carport ist offen und dient als Holzschuppen, das andere haben wir mit Seitenwänden und Tür versehen und dient als Abstellraum für Kreissäge, Rasenmäher etc.. Der Bau hat ca. 30 qm und ist ca. 2,10 m hoch. Leider haben wir (warum auch immer) an keine Baugenehmigung gedacht. Wir wollen dieses Jahr auf demselben Grundstück noch ein EFH bauen und unser Innenbereich ist relativ klein, so dass wir uns ursprünglich vorgestellt haben, unseren "Holzschuppen" in einem Abstand von ca. 20 m zu unserem Haus zu bauen. Durch einen blöden Zufall hat uns jetzt die Bauaufsicht erwischt und wir bekommen wohl demnächst Post.

: Sieht jemand eine Chance, nachträglich eine Baugenehmigung für eine Carport/Schuppen im Außenbereich zu erwirken (es gilt Sächs. Bauordnung)? Danke vorab.

Wenn Ihr das Teil als Stall deklariert gehts durch




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