Bauaufsichtliche Zulassung und Stand der Technik


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Abgeschickt von T.Schulz am 26 September, 2007 um 08:14:30:

Guten Tag,

Eigenschaften und Verwendungszweck von Baustoffen sind (nach meinem Kenntnisstand) entweder in der Bauregelliste oder in einer Bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt. Ist es prinzipiell möglich ein Baustoff auch außerhalb dieser Regelungen anzuwenden z.B. wenn die Verwendung dem Stand der Technik entspricht, obwohl es keine BAZ dafür gibt? Wie sieht es dann mit der Haftung aus?

Herzlichen Dank!

T.Schulz



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