Re: Nachweiss bei Verzögerung durch Änderung der Sonderwünsche


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Abgeschickt von K.D. am 26 September, 2007 um 11:13:47

Antwort auf: Nachweiss bei Verzögerung durch Änderung der Sonderwünsche von Volker am 22 September, 2007 um 23:24:47:

: N'abend,
: führt die Änderung eines Sonderwunsches zu einer Verzögerung, kann der Bauträger dazu angehalten werden, diese Verzögerung nachzuweisen? Oder reicht eine Pauschalausage ohne prüfbaren Nachweiss aus?
: In meinem Falle habe ich den Sonderwunsch eines zusätzlichen Dachflächenfensters entfallenlassen - der Bau ist ein Reihenendhaus von 2 x 8 Häsuern, zur Zeit wird dort der Keller errichtet.
: Weder sind die Fenster bestellt worden, noch haben die Zimmermänner ihr Material bestellt.
: Der Bauträger sollte / wollte vor 9 Monaten mit dem Bau anfangen, Bauanfang ist allerdings erst vor 3 Wochen erfolgt.
: Der Bauträger möchte nun, daß ich eine dadurch bedingte Verzögerung von 1 Woche aktzeptiere, allerdings will er dies nicht nachweisen.
: Kann ich dies verlangen? Sollte man doch annehmen.

: Danke & Grüße

: Volker


Warum sollten Sie eine zeitliche Verzögerung anerkennen, die gar nicht eingetreten ist?
Da das Fenster oder der Dachstuhl weder bestellt oder gar eingebaut sind, ist wohl kaum ein Zeitverzug entstanden.



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