Grenzwand m.Fenster in Bayern


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Abgeschickt von costumer am 29 September, 2007 um 15:38:43

Hallo,
unser bisheriges Elterliches Haus das indem sinne ein Doppelhaus darstellt wird unter uns zwei Geschwistern aufgeteilt. Meine Haushälfte hat dann " eine Grenzbebauung mit Fenster" zum Garten der andern Haushälfte da der Garten ungünsig geteilt wird. Habe dann ca. 20 mtr. Grenzwand mit Fenstern,
Frage, was sollte bezüglich der Fenster beachtet werden um spätere Streitigkeiten zubegrenzen,
Vermutlich soll einmal ein Carport, oder ähnliches direkt vor meine Fenster gestezt werden.
Habe ich ein Lichtrecht, bzw. Fensterrecht, oder muß dies Notariel eingetragen werden ?
In Bayern gibt es leider kein Nachbarrecht, bzw. das Bauamt gab mir die Auskunft es müße bei Bebauung alles privatrechtlich geregelt werden; die kümmern sich nicht mehr drum, solang etwas genehmigungsfreies Errichtet wird, z.B. Carport bis Bestimmte Größe etc.

Für eure Auskünfte Danke im Voraus.





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