Re: Grenzwand m.Fenster in Bayern


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Abgeschickt von passau am 01 Oktober, 2007 um 12:36:57

Antwort auf: Grenzwand m.Fenster in Bayern von costumer am 29 September, 2007 um 15:38:43:

Ich würde mich vom Notar oder von einem baufrechtfachkundigem Rechtsanwalt beraten lassen und mir auf jeden Fall ein Fensterrecht notariell bestellen lassen. Nur so können spätere Streitigkeiten sicher ausgeschlossen werden. Oder es gibt doch noch eine bessere Lösung der Grundstücksteilung...



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