Abgeschickt von T am 01 Oktober, 2007 um 16:49:20
Nachbar A liegt 30 cm höher mit seinem Grundstück als Nachbar B.
Nachbar A ist auf Höhe der Strasse,auch alte Feldhöhe. Nachbar B 30 cm niedriger als die Strassenhöhe.
Beide Grundstücke grenzen aneinander in einer Länge von 30 m, die der Einfahrt dienen, beide Einfahretn liegen aneinander. Nachbar A möchte seine Einfahrt pflastern, Nachbar B hat noch nicht mit der Gestaltung seines Aussengeländes angefangen.
Wer hat die Kosten der Erstellung der L Winkelsteine zu leisten und zu tragen?