Re: Grenzwand m.Fenster in Bayern


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Oktober, 2007 um 21:10:45

Antwort auf: Re: Grenzwand m.Fenster in Bayern von passau am 01 Oktober, 2007 um 12:36:57:

: Ich würde mich vom Notar oder von einem baufrechtfachkundigem Rechtsanwalt beraten lassen und mir auf jeden Fall ein Fensterrecht notariell bestellen lassen. Nur so können spätere Streitigkeiten sicher ausgeschlossen werden. Oder es gibt doch noch eine bessere Lösung der Grundstücksteilung...

Ohne eine Sicherung der Fenster und des Brandschutzes dürfte eine Teilung gar nicht möglich sein, da sie geltendem Baurecht widerspräche.



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