Treppe nicht nach Baugenehmigung


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Abgeschickt von Elli am 25 Mai, 2004 um 11:54:53

Wir haben in unserem (neu erbauten) 1-Familienhaus die Treppen nicht nach der Baubeschreibung im Kaufvertrag. Hier wurden 13 Stufen je 19 cm Höhe vorgesehen, wir haben 12 Stufen je 21cm. Laut Gesetz sind zudem maximal 20cm Stufenhöhe erlaubt ?! Wir haben innerhalb der 5 Jahresfrist eine Mängelanzeige gemacht. Was können wir nun von de rBaufirma erwarten. (3 falsche Holzwangentreppen in einem fertigen Haus lassen sich sicher nicht so einfach ersetzten ???
Gruß Elli


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