Abgeschickt von Marita am 25 Mai, 2004 um 18:22:04:
Unser Grundstück hat eine leichte Hanglage. Wir wollen es straßenbündig auffüllen. Zu dem Grundstück, das unterhalb an unseres grenzt, wollen wir langsam abböschen (Winkel ca. 45° auf knappe 2m Höhe). So, dass wir auf dem Nachbargrundstück bei Null ankommen.
Nun behaupten unsere neuen Nachbarn, dass wir erst 3 m hinter der Grundstücksgrenze mit dem Auffüllen beginnen dürfen. Weiß jemand, ob das so korrekt ist? (Wir sind in Hessen, für den Fall, das das von Belang ist)
Danke im Voraus.