Re: Garagenabriss


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Oktober, 2007 um 21:40:30

Antwort auf: Garagenabriss von Henske Dagmar am 03 Oktober, 2007 um 20:38:59:

: Geht das einfach so?

: A ist seit vielen jahren eigentümer einer garage auf fremdbesitz. fremdbesitz wird verkauft und das eigentum an der garage geht einfach so auf den neueigentümer des landes über??? nun soll A den abriss seines "ehemaligen" besitzes selbst bezahlen und auch ausführen ?????

: danke im voraus und vlg
: D. Henske

Eigentum auf fremden Grundstück ist ein bißchen schwierig ... sowas gibt's eigentlich nur im Erbbaurecht.

Und hier scheinen die Begriffe "Besitz" und "Eigentum" ein bißchen durcheinander zu geraten.

Besitzer ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über etwas hat, also aktuell bestimmen kann, was mit eier Sache passiert. Ich kann im Besitz einer CD sein, da ich sie mir von einem Freund geliehen habe.
Eigentümer ist derjenige, dem ein Objekt gehört und der ggf. bei Verlust zu entschädigen wäre. Mein Freund bleibt Eigentümer der CD auch wenn er sie mir geliehen hat.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]