Re: Garagenabriss


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Abgeschickt von K.D. am 04 Oktober, 2007 um 07:26:03

Antwort auf: Garagenabriss von Henske Dagmar am 03 Oktober, 2007 um 20:38:59:

: Geht das einfach so?

: A ist seit vielen jahren eigentümer einer garage auf fremdbesitz. fremdbesitz wird verkauft und das eigentum an der garage geht einfach so auf den neueigentümer des landes über??? nun soll A den abriss seines "ehemaligen" besitzes selbst bezahlen und auch ausführen ?????

: danke im voraus und vlg
: D. Henske


Ist das Grundstück in den neuen Bundesländern ???
Dann gilt das Sachsenrechtsbereinigungsgesetz.




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