Abgeschickt von K.D. am 04 Oktober, 2007 um 07:26:03
Antwort auf: Garagenabriss von Henske Dagmar am 03 Oktober, 2007 um 20:38:59:
: Geht das einfach so?
: A ist seit vielen jahren eigentümer einer garage auf fremdbesitz. fremdbesitz wird verkauft und das eigentum an der garage geht einfach so auf den neueigentümer des landes über??? nun soll A den abriss seines "ehemaligen" besitzes selbst bezahlen und auch ausführen ?????
: danke im voraus und vlg
: D. Henske
Ist das Grundstück in den neuen Bundesländern ???
Dann gilt das Sachsenrechtsbereinigungsgesetz.