Berichtigung - Sachenrechtsbereinigungsgesetz


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Abgeschickt von K.D. am 04 Oktober, 2007 um 07:28:37

Antwort auf: Re: Garagenabriss von K.D. am 04 Oktober, 2007 um 07:26:03:

: : Geht das einfach so?

: : A ist seit vielen jahren eigentümer einer garage auf fremdbesitz. fremdbesitz wird verkauft und das eigentum an der garage geht einfach so auf den neueigentümer des landes über??? nun soll A den abriss seines "ehemaligen" besitzes selbst bezahlen und auch ausführen ?????

: : danke im voraus und vlg
: : D. Henske

:
: Ist das Grundstück in den neuen Bundesländern ???
: Dann gilt das Sachsenrechtsbereinigungsgesetz.

Entschuldigung: Natürlich Sachenrechtsbereinigungsgesetz.



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