Abgeschickt von K.D. am 04 Oktober, 2007 um 07:28:37
Antwort auf: Re: Garagenabriss von K.D. am 04 Oktober, 2007 um 07:26:03:
: : Geht das einfach so?
: : A ist seit vielen jahren eigentümer einer garage auf fremdbesitz. fremdbesitz wird verkauft und das eigentum an der garage geht einfach so auf den neueigentümer des landes über??? nun soll A den abriss seines "ehemaligen" besitzes selbst bezahlen und auch ausführen ?????
: : danke im voraus und vlg
: : D. Henske
:
: Ist das Grundstück in den neuen Bundesländern ???
: Dann gilt das Sachsenrechtsbereinigungsgesetz.
Entschuldigung: Natürlich Sachenrechtsbereinigungsgesetz.