Eigentümer erhöht durch Aufschüttung nachbarschaftliches Grundstück


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Abgeschickt von werner am 06 Oktober, 2007 um 08:21:08

Liebe Experten,

ist folgendes in zulässig?:

Der Eigentümer eines Grundstücks in Hanglage (BaWü) lässt entlang seiner unteren Grundtsücksgrenze (40m) eine mit Zement ausgefugte, ca. 1,40 m hohe Natursteinmauer errichten und sein Grundstück hinter dieser Mauer eben auffüllen. Vorher war nur eine 0,40 m hohe Mauer aus lose aufeinander gelegten Steinen und eine anschließende Böschung da.
Frage 1 und 2: Darf diese Mauer ohne Zustimmung des Nachbarn auf der Grenze errichtet werden, wenn das nachbarliche Grundstück (Baulücke) verpachtet ist und landwirtschaftlich genutzt wird? Darf der Eigentümer sein Grundstück auffüllen und einebnen?

Die gesamten Mauerarbeiten werden vom Nachbargrundstück aus getätigt und auf diesem wird auch der Boden für die Auffüllung gelagert. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird das restliche Bodenmaterial nicht abtransportiert, sondern auf dem Nachbargrundstück entlang der Grundstücksgrenze auf einem ca. 2,50 m breiten Streifen verteilt. Folge: die Bodenhöhe des Nachbargrundstücks wird auf der gesamten Länge um bis zu 20 cm erhöht, die sichtbare Mauerhöhe beträgt nunmehr nur noch 1,20 m.
Frage 2: Muss der Nachbar diese Erhöhung seines Grundstücks dulden oder kann er den Abtransport des Erdmaterials sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Grundstücksniveaus verlangen?
Und wie lässt sich im Streitfall die Bodenerhöhung beweisen?

Für kompetente Antworten bedanke ich mich im Voraus

Werner




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