Genehmigungsfiktion nach Fristablauf?


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Abgeschickt von Solar am 04 Maerz, 2005 um 08:49:19:

Ich hoffe Sie können mir bei folgendem Problem weiterhelften:

Im Juli 2004 habe ich eine Bauvoranfrage beim Bauamt Strausberg (15344 Strausberg/Landkreis Brandenburg)
gestellt. Im September 2004 erhielt ich einen Eingangsbescheid für die Bauvoranfrage mit der Auflage zur Verv ollständigung
der notwendigen Unterlagen. Diese Unterlagen reichte ich dann umgehend nach. Bis zum 26.02.2005 erhielt ich keine weitere
Rückmeldung vom Bauamt Strausberg und auf telefonische Nachfragen meinerseits erhielt ich die Auskunft es fehle noch die
Stellungnahme der Gemeinde. Mein Architekt meint, das nach einer 3-monatigen Frist ohne eine Ablehnung/Nichtgenehmigung meiner Bauvoranfrage
zu erhalten, diese als genehmigt gilt. Ende Letzter Woche bekam ich nun die Ablehnung. Bauamt Strausberg an und als ich meine dortige Ansprech-
partnerin auf diese Frist ansprach, meinte sie dass die Bearbeitung einer Bauvoranfrage sogar mehrere Jahre dauern kann.

Wessen Aussage ist nun die richtige?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühung.



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