Höhe einer Einfriedung - Nachbarrecht BW


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Abgeschickt von Beppi am 07 Oktober, 2007 um 13:43:43

Hallo,

Ich würde gerne wissen von wo die Höhe einer Einfriedung zu messen ist.
Nach Nachbarrecht Baden-Württemberg muss eine Einfriedung über 1,5m Höhe einen Grenzabstand einhalten.
Nun befindet sich an unserer Grundstücksgrenze eine Abfangmauer (der Nachbar dort liegt einen knappen Meter tiefer). Die tatsächliche Grundstücksgrenze liegt einen kurzen Abstand (<50cm) dahinter, die Mauer gehört also zum Nachbarn.
Wenn nun zwischen Grundstücksgrenze und Mauer ein Zaun aufgestellt werden soll, wie hoch darf dieser sein? 1,50m von Oberkante der Mauer (Bodennieau auf unserer Seite), oder von Unterkante Mauer (Bodenniveau Nachbar)?

Viele Grüße,
Beppi



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