Re: Schächte entgegen Bauplänen, Bestandsschutz???


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Abgeschickt von Nadie am 08 Oktober, 2007 um 09:38:11:

Antwort auf: Schächte entgegen Bauplänen, Bestandsschutz??? von Immoopfer am 07 Oktober, 2007 um 16:19:23:

Die Bauaufsicht ist dafür der falsche Ansprechpartner. Sie kann überhaupt nur einschreiten, wenn objektiv eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht und hat auch dann noch Ermessen hinsichtlich des Wie ihrer Maßnahmen und der Art der Fehlerbeseitigung.
Richtiger Ansprechpartner ist m.E. nur der Verkäufer auf der Basis des abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages (Sachmängelhaftung) und/oder die Miteigentümer in der WEG.
Da hilft dann nur noch eine qualifizierte individuelle Rechtsberatung, die es hier leider (noch) nicht geben darf.

Die Bauaufsicht braucht dabei übrigens auch nichts zu vertuschen: Sie überprüft im Rahmen der BauO aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften nur *stichprobenhaft* und kann sogar seit einigen Jahren ganz auf die sog. Bauzustandsbesichtigung verzichten. Sie ist also alles andere als eine objektive Garantieinstanz für Immobilienkäufer, auch wenn windige Verkäufer das gern glauben machen wollen.




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