Re: Grundstücksgrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Nowi am 08 Oktober, 2007 um 22:40:46:

Antwort auf: Re: Grundstücksgrenze von Dirk Baumeister am 29 September, 2007 um 21:03:29:

: : Hallo,
: : meine Garage hat ein Betonflachdach bedeckt mit einer Dachpappe. Darf die Dachpappe die Grundstücksgrenze überragen? Könnte mir jemand eine Antwort geben? Danke
: : Bozena

: Nö ... das Grundstück und der zugehörige Luftraum gehört Ihnen genau bis zur Grenze. Jedes Überkragen ist eine Überbauung.

Habe so ein ähnliches Problem, der Nachbar hat seine Dachrinne auch in meinem "Luftraum", wird aber seitens des Bauamtes nichts unternommen, ist angeblich Zivilrecht.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]